Eintrittspreise
Der Gemeinderat hat am 26.01.2023 folgende Entgeltordnung beschlossen:
Entgeltordnung für die Benutzung des Freibades Sternenfels
§ 1 Allgemeines
Für die Benutzung des Freibades werden die in § 3 ersichtlichen privatrechtlichen Entgelte,
nachfolgend Preise genannt, erhoben. Die Preise werden am Kassenautomaten ausgehängt.
Soweit ermäßigte Eintrittspreise in Anspruch genommen werden, sind die Ermäßigungen
glaubhaft nachzuweisen.
§ 2 Entgeltpflichtiger
Zur Zahlung des Eintrittspreises ist verpflichtet, wer das Freibad benutzt. Der Eintrittspreis ist beim Betreten des Freibades an der Kasse zu
entrichten.
§ 3 Höhe des Entgelts
Tageskarten
Erwachsene 3,50 EUR
Ermäßigt 2,50 EUR
Schulklassen (je Schüler) 2,00 EUR
Gruppen ab 10 Personen (je Person) 2,00 EUR
Jahreskarten
Erwachsene 35,00 EUR
Ermäßigt 25,00 EUR
Familien 80,00 EUR
Jahres- und Familienkarten sind personengebunden und nicht
auf andere Personen übertragbar. Die Jahres- und Familienkar-
ten gelten nur für die Dauer der jeweiligen Badesaison.
Die Preise sind Bruttopreise und beinhalten die jeweils gesetz-
liche Umsatzsteuer.
§ 4 Ermäßigungen
1. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben freien Ein-
tritt.
2. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre,
Schüler (einschließlich Berufsschüler), Studenten, Bundes-
freiwilligendienstleistende und Menschen, die ein Freiwilliges
Soziales Jahr leisten sowie Schwerbehinderte ab einem
Grad der Behinderung (gdB) von 50 Prozent bezahlen
ermäßigte Entgelte. Soweit ermäßigte Eintrittspreise in An-
spruch genommen werden, ist dieser Anspruch auf Ver-
langen glaubhaft durch die Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen.
3. Schulklassen aus überörtlichen Schulen sowie Gruppen ab
10 Personen haben einen gesonderten ermäßigten Eintritts-
preis zu entrichten.
4. Schulklassen aus örtlichen Schulen haben während der plan-
mäßigen Unterrichtsstunden freien Eintritt, wenn sie in Be-
gleitung und unter Aufsicht einer Lehrkraft und einer Badauf-
sicht stehen.
§ 5 Mitglieder des Freibadvereins Sternenfels e.V.
Mitglieder des Freibadvereins Sternenfels e.V. erhalten über
ihren Mitgliedsbeitrag eine personalisierte Jahreskarte für den
Eintritt in das Freibad Sternenfels.
§ 5 Familienkarte
Eine Familienkarte wird nur an „Familiengemeinschaften“ aus-
gegeben, die den gleichen Wohnsitz haben. Als Familiengemein-
schaften gelten maximal 2 Erwachsene und dazugehörige Per-
sonen nach 1. Verwandtschaftsgrad, die eine Ermäßigung nach
§ 4 beanspruchen können.
§ 6 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 03.02.2023 in Kraft.
Sternenfels, den 27.01.2023
Antonia Walch
Bürgermeisterin